

Mit unseren Fragen und Antworten möchten wir Dich rund um das Thema Leasing bei der HUK-Autowelt unterstützen. Solltest Du darüber hinaus noch weitere Fragen haben rufe uns einfach kostenlos unter der 0211 54 23 23 50 an. Unser Team steht Dir mit Rat und Tat zur Seite.
Alle Fragen zum Thema Leasing
1. Was ist ein Auto-Leasing überhaupt?
Der englische Begriff Leasing bedeutet übersetzt Gebrauchsüberlassung und ist vergleichbar mit einer Miete oder Pacht. Beim Leasing darf der Nutzer das Fahrzeug also unter den abgestimmten Vertragsregelungen für einen ausgewählten Zeitraum verwenden.
2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Leasingvertrag abzuschließen?
Der Leasinggeber führt eine Bonitätsprüfung durch, um festzustellen, ob der Leasingnehmer in der Lage ist, die monatlichen Raten zu bezahlen. Ein Einkommensnachweis und eine Selbstauskunft werden dafür ebenfalls benötigt. Wenn eine positive Bonitätsprüfung erfolgt ist, gibt es keine weiteren Hürden und der Leasingvertrag kann abgeschlossen werden.
3. Welche Vorteile habe ich mit Leasing?
- Leasing ermöglicht Dir, einen attraktiven Neuwagen für eine niedrige Monatsrate zu nutzen
- Der Preis ist nicht auf einen Schlag fällig sondern wird in monatlichen Raten beglichen
- Um den Weiterkauf kümmert sich der Leasinggeber
4. Wer ist Eigentümer des Fahrzeugs?
Eigentümer des Fahrzeuges ist der Leasinggeber und verfügt außerdem auch über die Zulassungsbescheinigung Teil 2. Der Leasingnehmer ist dabei lediglich der Nutzer.
5. Ist die Zulassung mit einem Wunschkennzeichen möglich?
Ja, ein individuelles Wunschkennzeichen ist möglich. Gib Deinen Wunsch bitte direkt bei der Bestellung mit an, dann können wir diesen auch berücksichtigen.
6. Welche Kosten muss ich als Leasingnehmer selbst tragen? - Prüfen
Bei unserem Leasing-Angebot handelt es sich um ein reines Finanzleasing. Alle Kosten, die neben der monatlichen Rate anfallen, müssen demnach vom Leasingnehmer getragen werden.
Diese zusätzlichen Kosten sind nicht im Leasingpreis enthalten:
- Reparaturkosten bei Beschädigungen des Fahrzeuges
- Wartungskosten wie z.B. Service, etc.
- Versicherungskosten
- KFZ-Steuer
- Überführungskosten
7. Was muss ich bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs beachten?
Das Fahrzeug sollte in demselben Zustand zurückgeben werden, in dem es ausgeliefert wurde. Änderungen am Fahrzeug sind nur dann erlaubt, wenn sie rückstandslos entfernt werden können und vorab vom Leasinggeber genehmigt wurden. Schäden, die nicht als Abnutzungserscheinungen angesehen werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Außerdem wählst Du am Anfang des Leasings ein Kilometerpaket aus. Sollte die darin enthaltene maximale Laufleistung überschritten werden, werden Dir zu viel gefahrene Kilometer in der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.
8. Werden Minderkilometer während der Laufzeit vergütet?
Dies ist vom Angebot abhängig. Inhalte und Bedingungen kannst Du dem entsprechenden Leasingvertrag entnehmen.
9. Ist eine Kündigung des Leasingvertrags während der Laufzeit möglich?
Eine Kündigung des Vertrags während der Laufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine Leasingübernahme an eine andere Person erfolgen.
10. Mit wem schließe ich den Vertrag ab?
Wir von der HUK-Autowelt sind lediglich der Vermittler; den Vertrag schließt Du mit den Leasing-Banken der jeweiligen Hersteller ab. (z.B. Audi Bank)
11. Kann ich das Fahrzeug individuell konfigurieren?
Bestellfahrzeuge:
Du kannst die Konfiguration und Ausstattung von Bestellfahrzeugen bis zur Vertragserstellung durch den Händler jederzeit anpassen.
Du hast außerdem die Möglichkeit, alle verfügbaren Ausstattungsmerkmale eines Herstellers (z.B. Klimaanalage, Sitzheizung, Parkassistent, Navigationssystem, Farbe, Polster, etc.) zu ändern. Bitte beachte dabei, dass solche Änderungen ebenfalls zu einer veränderten Leasingrate führen können.
Lagerfahrzeuge:
Da Lagerwagen/vorkonfigurierte Fahrzeuge bereits fertiggestellt sind, lassen sich hier leider keine Änderungen mehr vornehmen.
Vorkonfiguriertes Paket:
Da Fahrzeuge mit einem vorkonfigurierten Paket bereits für die Produktion freigegeben sind, lassen sich hier leider keine Änderungen mehr vornehmen.
12. Welche Abholmöglichkeiten habe ich?
Hier kannst Du aus drei Möglichkeiten wählen:
- Du holst das Fahrzeug im Werk des jeweiligen Herstellers ab (nur bei bestimmten Herstellern möglich)
- Du holst das Fahrzeug beim jeweiligen Händler ab
- Wir liefern das Fahrzeug gegen Aufpreis zu einem von Dir gewählten Standort
13. Ist meine Anfrage verbindlich?
Da wir lediglich als Bindeglied zwischen Kunde, Händlern und Leasingbanken agieren, gehst Du durch Deine Anfrage bei der HUK-Autowelt keinerlei Verbindlichkeiten ein.
Eine Verbindlichkeit entsteht erst bei Vertragsabschluss mit dem Fahrzeughändler.
14. Wie läuft die Bestellung meines Fahrzeugs ab?
Nach Abschluss Deiner Leasinganfrage auf hukautowelt.de und der anschließenden Bonitätsprüfung musst Du nur noch den unterschriebenen Leasingvertrag an Deinen Händler zurückschicken. Zudem kann ein POSTIDENT Verfahren oder ähnliches nötig sein.
Sobald der Leasingvertrag von Dir unterschrieben übermittelt wurde, wird die Bestellung des Fahrzeugs ausgelöst und wir informieren Dich über Themen wie Auslieferung, Abholung etc.
15. Welche Unterlagen benötige ich für den Vertragsabschlus?
Die folgenden Unterlagen brauchst Du für den Vertragsabschluss:
- Kopie des Personalausweises
- die letzten drei Gehaltsnachweise
- Selbstauskunft
- Nachweis über Abschluss der Versicherung
16. Wird bei Vertragsabschluss eine Sonderzahlung fällig?
Nein, für ein Leasingfahrzeug der HUK-Autowelt muss keine Sonderzahlung geleistet werden. Wesentlicher Bestandteil der Kosten sind lediglich die monatlichen, gleichbleibenden Raten.
*Bei Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb wird die BAFA-Prämie bereits als Anzahlung in die Rate einberechnet.
17. Habe ich Anspruch auf die Herstellergarantie?
Die HUK-Autowelt bietet in aller Regel Leasingangebote für Neuwagen autorisierter, deutscher Vertragshändler an, so dass Du als Leasingnehmer vollen Anspruch auf die Herstellergarantie hast.
** Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.