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Probefahrt beim Autokauf – Checkliste & Tipps

Was Sie bei einer Probefahrt beachten sollten

Sie planen den Kauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens? Um sich einen umfassenden Eindruck verschaffen zu können, ist eine Probefahrt die perfekte Möglichkeit, sich mit einem potenziellen Fahrzeug vertraut zu machen. Doch was ist bei einer Probefahrt beim Autokauf zu beachten und welche Versicherungen sind notwendig, um sorgenfrei durchstarten zu können? Mit unserer Checkliste für das Auto vor während und nach der Probefahrt sind Sie gut vorbereitet. Erfahren Sie außerdem, wie eine Probefahrt mit einem potenziellen neuen Auto abläuft, was sie kostet, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und was es mit der Probefahrtvereinbarung auf sich hat. 

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Wie läuft eine Probefahrt ab?

Der Autokauf, ob vom Händler oder von privat, sollte eine wohlüberlegte Angelegenheit sein. Denn Sie investieren viel Geld, um sich den Wunsch vom Traumauto zu erfüllen. Deshalb sollten Sie sich schon im Vorfeld über das richtige Modell, die Größe und die Ausstattung Gedanken machen. Haben Sie ein passendes Fahrzeug für sich gefunden, sollten Sie dann eine Probefahrt vereinbaren.  

Bei einer Probefahrt handelt es sich um eine Testfahrt mit dem auserwählten Auto, die vor dem Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages beziehungsweise einem Auto-Abo durchgeführt wird. Sie dient dazu, das Fahrverhalten, den Komfort, die Ausstattung und die Technik des Fahrzeugs im Alltag kennenzulernen. So stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug den eigenen Ansprüchen gerecht wird, ein schönes Fahrerlebnis bietet und technisch einwandfrei funktioniert.  

Sobald Sie sich also für ein potenzielles Wunschauto entschieden haben, treten Sie mit dem Händler beziehungsweise der Verkäuferin oder dem Verkäufer in Kontakt. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin für die Probefahrt mit dem Auto und bringen Sie ausreichend Zeit mit. Sie möchten schließlich nicht die Katze im Sack kaufen, sondern das Fahrzeug auf Herz und Nieren testen. 

Idealerweise nehmen Sie außerdem eine Beifahrerin oder einen Beifahrer Ihres Vertrauens mit. Diese oder dieser kann sich selbst einen Eindruck verschaffen, auf spezielle Anforderungen bei der Fahrt achten und Sie auf mögliche Mängel hinweisen. Vier Augen sehen bekanntlich mehr als zwei und der subjektive Eindruck der Vertrauensperson kann bei der Kaufentscheidung hilfreich sein. 

Was Sie für eine Probefahrt benötigen?

Für eine Probefahrt mit einem potenziellen neuen Auto benötigt der Händler einen Identitätsnachweis in Form des Personalausweises oder des Reisepasses. Damit Sie das Fahrzeug wirklich führen dürfen, müssen Sie außerdem einen gültigen Führerschein vorweisen. Für die Fahrt selbst sind die Fahrzeugpapiere notwendig, falls Sie von der Polizei kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt werden.  

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es vor der Probefahrt sinnvoll, sich den Personalausweis und die Fahrzeugpapiere der Verkäuferin oder des Verkäufers zeigen zu lassen. Einerseits stellen Sie damit sicher, dass die Person das Auto überhaupt verkaufen darf und andererseits können damit alle notwendigen Details in der Probefahrtvereinbarung festgehalten werden.  

Checkliste für die Probefahrt mit einem Auto

Autos sind teuer und vor allem der Kauf eines Gebrauchtwagens ist auch mit gewissen Risiken verbunden. Deshalb sind Probefahrten vor dem Autokauf unerlässlich. Während es beim Neuwagen vor allem darum geht, ob man sich mit dem ausgesuchten Fahrzeug wohlfühlt, sollte man bei gebrauchten Autos auf einige Schwachstellen achten. Mit unseren Checklisten sind Sie bestens vorbereitet auf alles Wichtige vor, während und nach der Probefahrt. 

Worauf Sie vor der Probefahrt mit einem Auto achten sollten

Vor einer Probefahrt beim Autokauf gibt es einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen: 

  • Termin vereinbaren: Haben Sie sich für ein Auto zur Probefahrt entschieden, vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin. Dieser sollte Ihnen nicht nur zeitlich passen, sondern auch äußere Umstände berücksichtigen.


  • Strecke im Vorfeld planen: Damit Sie das Fahrzeug bei einer Testfahrt richtig ausfahren können, ist die Streckenwahl entscheidend.

  • Dauer einer Probefahrt: Um ein Auto ausreichend zu testen, sollten Sie ausreichend Zeit mitbringen. Wie lange eine Probefahrt dauert, ist dabei abhängig vom Händler.

  • Kilometer bei einer Probefahrt: Für den Händler spielt nicht nur eine Rolle, wie lange eine Probefahrt dauert, sondern auch der Kilometerstand des Autos bei der Rückkehr. Bei einem Gebrauchtwagen liegen die vereinbarten Kilometer meist zwischen 50 und 100. Bei einem Neuwagen kann es sein, dass Ihnen der Händler ein vergleichbares Fahrzeug zum Probe Fahren anbietet. Denn jeder gefahrene Kilometer bei einem Neuwagen geht im Prinzip mit einem Wertverlust einher. 


  • Versicherungsschutz: Das Auto muss bei einer Probefahrt unbedingt versichert sein. Deshalb ist eine schriftliche Probefahrtvereinbarung notwendig.

  • Kosten bei einer Probefahrt: Eine Testfahrt ist bei den meisten Händlern sowie bei privaten Verkäuferinnen und Verkäufern kostenlos. Es ist allerdings üblich, dass eine Kaution hinterlegt werden muss.

  • Mindestalter: Das erforderliche Mindestalter für eine Probefahrt ist abhängig vom jeweiligen Anbieter, dem Fahrzeugmodell sowie dem bestehenden Versicherungsschutz des Händlers. Abhängig von diesen Faktoren kann die Altersgrenze bei 18, 21 oder 25 Jahren liegen.

  • Schäden dokumentieren: Gerade bei einem Gebrauchtwagen, aber auch einem Neuwagen ist es wichtig, auf mögliche Mängel und Schäden zu achten. Werden diese während der Fahrt von der Polizei festgestellt, müssen Sie dafür haften.


Probefahrtvereinbarung: Sinnvoll ist es, die Fahrzeugübergabe zur Probefahrt schriftlich festzuhalten – inklusive Versicherungsbestätigung, Selbstbeteiligung und bereits vorhandener Mängel. Erst danach sollte die Vereinbarung unterschrieben werden.

Was müssen Sie während der Probefahrt mit dem Auto beachten?

Den Ablauf einer Probefahrt mit dem potenziellen neuen Auto gestalten Sie mit der gewählten Route selbst. Während der Fahrt gibt es unterschiedliche Aspekte und Faktoren, auf die Sie explizit achten sollten, um das Fahrzeug gut einschätzen zu können: 

  • Notizen machen: Durch die Mitnahme einer Beifahrerin oder eines Beifahrers können Sie sich Notizen zu Auffälligkeiten machen.

  • Kaltstart: Testen Sie schon vor dem Fahrtantritt, ob sich der Motor kalt starten lässt.

  • Fahrverhalten und Geschwindigkeit: Testen Sie das Auto während der Probefahrt bei verschiedenen Geschwindigkeiten, um die Stärken und Schwächen beim Fahrverhalten herauszufinden.

  • Geräusche und Funktionalität: Achten Sie bei der Testfahrt mit dem Fahrzeug auf auffällige Geräusche vom Fahrwerk oder dem Motor.

  • Lenkung: Die Lenkung gibt bei Gebrauchtwagen oftmals Hinweise auf potenzielle Schäden.

  • Bremsen: Wie gut reagieren die Bremsen?

  • Anzeigen und Temperaturen: Funktionieren alle Anzeigen bei der Probefahrt und bleibt die Temperatur des Kühlwassers auch bei längerer Fahrt stabil? 

  • Reichweite und Kraftstoffverbrauch: Achten Sie bei einer Probefahrt mit einem E-Auto, wie sich die Reichweite bei unterschiedlichen Anforderungen entwickelt.

Nach der Probefahrt: Was ist wichtig für den Kaufinteressenten?

  • Notizen auswerten und Fragen besprechen: Werten Sie gemeinsam mit Ihrer Beifahrerin oder Ihrem Beifahrer und der Verkäuferin oder dem Verkäufer die gesammelten und dokumentierten Notizen aus.

  • Mängel dokumentieren: Lassen Sie sich eventuell bestehende Mängel von der Verkäuferin oder vom Verkäufer schriftlich bestätigen. Sollte das Fahrzeug aufgrund dessen durch den TÜV fallen, wäre dann auch ein Rücktritt vom Kauf möglich. 

  • Zusicherungen schriftlich festhalten: Sichert Ihnen die Verkäuferin oder der Verkäufer nach der Probefahrt zu, dass aufgefallene Mängel vor der Übernahme des Fahrzeugs behoben werden, sollten Sie sich dies schriftlich bestätigen lassen. 

  • Fachperson einbeziehen: Sollten Sie grundsätzliche Zweifel haben, lassen Sie einen Gebrauchtwagen von einer unabhängigen Werkstatt prüfen.

  • Mehrere Probefahrten: Es ist in Ordnung, wenn Sie nicht gleich eine Entscheidung nach der Probefahrt treffen.


Zeit nehmen: Druck ist kein guter Ratgeber. Deshalb lassen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Bei mehreren Probefahrten mit verschiedenen Autos können Sie einen besseren Vergleich vornehmen. 

Was passiert bei einem Unfall während der Probefahrt? 

Unfälle sind auch während einer Probefahrt nicht gänzlich auszuschließen. Deshalb sollten Sie unbedingt auf einen entsprechenden Versicherungsschutz achten. Dieser unterscheidet sich bei einem Händler gegenüber einer Privatperson. Lesen Sie deshalb im Folgenden, worauf Sie vor einer Probefahrt mit einem Auto bezüglich des Versicherungsschutzes achten sollten.  

Versicherungsschutz bei der Probefahrt bei einem Händler

Vor der Probefahrt gilt es beim Händler die notwendigen Versicherungen abzuklären. Bei den meisten seriösen Händlern sind die Fahrzeuge vollkaskoversichert, wenn sie zugelassen wurden. Nicht selten wird eine Selbstbeteiligung von Ihnen eingefordert, die abhängig vom Händler und der Art der Versicherung zwischen wenigen hundert Euro bis mehr als tausend Euro liegen kann. Vor allem das Modell ist entscheidend. Je hochwertiger das Auto ist, umso höher kann die Selbstbeteiligung ausfallen. 

Beim Kauf über einen Händler gilt in der Regel eine sogenannte „stillschweigende Haftungsfreistellung“ zugunsten der Probefahrerin oder des Probefahrers. Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Unfalls während der Probefahrt grundsätzlich nicht haftbar gemacht werden. Allerdings kann der Händler diese Regelung ausschließen, indem er Sie ausdrücklich darüber informiert, dass der bestehende Kaskoschutz im Schadensfall nicht greift. 

Besteht kein Versicherungsschutz für das Wunschauto, liegt die komplette Kostenübernahme von Schäden bei Ihnen als Interessentin oder Interessent, sodass Sie in so einem Fall idealerweise von einer Probefahrt absehen sollten. 

Versicherungsschutz bei der Probefahrt bei einem Privatkauf

Bei einem Privatkauf greift die hilfreiche „stillschweigende Haftungsfreistellung“ zugunsten der Probefahrerin oder des Probefahrers nicht. In der Regel kommt die Versicherung der Verkäuferin oder des Verkäufers jedoch bei einer privaten Probefahrt für Schäden im Falle eines Unfalls auf. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Probefahrten in der Versicherungspolice ausdrücklich ausgeschlossen wurden. In diesem Fall ist kein Versicherungsschutz gegeben. Ist keine haftende Versicherung vorhanden, ist auch hier als Kaufinteressentin oder -interessent von einer Probefahrt mit dem Auto abzusehen.  

Fazit: Ist ein Autokauf ohne Probefahrt empfehlenswert?

Bei Interesse an einem neuen Auto oder einem Gebrauchtwagen ist die Probefahrt ein wichtiger Bestandteil der Kaufentscheidung. Das Fahrgefühl, der technische Zustand und die eigenen Ansprüche an das Fahrzeug werden mit der Probefahrt im wahrsten Sinne des Wortes „auf die Probe gestellt“. Ohne diese Erfahrung ist von einem Neukauf und vor allem dem Kauf eines Gebrauchtwagens abzuraten. Denn ein Auto kostet viel Geld und muss für die Fahrerin oder den Fahrer verlässlich und sicher sein. Zudem kommen bei einem Auto mit Mängeln, die sich nach dem Kauf zeigen, zusätzliche Kosten auf Sie. Um dies zu vermeiden und die bestmögliche Entscheidung zu treffen, nutzen Sie unsere Checklisten. So wissen Sie, was Sie bei der nächsten Probefahrt mit einem potenziellen neuen Auto beachten sollten, und finden so hoffentlich Ihr nächstes Traumauto

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Sie können uns unter 0211 5423 2350 anrufen oder eine E-Mail an info@huk-autowelt.de senden.

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