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E-Auto: Steuern und laufende Vorteile

Haltekosten und mögliche Erlöse im Blick

Ein Elektroauto kann nicht nur beim Fahren, sondern auch finanziell Vorteile bieten. Neben den Stromkosten spielen die Kfz-Steuer, eine mögliche THG-Prämie und bei Dienstwagen die Besteuerung der Privatnutzung eine Rolle. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt allerdings vom Fahrzeug und Ihrem Alltag ab. Wir von der HUK-Autowelt zeigen Ihnen, welche laufenden Kosten Sie einplanen sollten und welche Vorteile Sie nutzen können.

Elektroauto-Betriebskosten: Diese Ausgaben zählen

Ob ein E-Auto im Unterhalt günstiger ist als ein Verbrenner, lässt sich nicht allein an der Effizienz festmachen. Entscheidend ist der persönliche Kostenvergleich: Wie viel kostet eine Strecke von 100 Kilometern mit Strom – und wie viel mit Benzin oder Diesel? Berücksichtigen Sie dabei Ihre jährliche Fahrleistung und folgende Punkte:

  • Energie: Vergleichen Sie Verbrauch, Ladeverluste und Stromtarif. Zu Hause, beim Arbeitgeber und an öffentlichen Ladesäulen können unterschiedliche Preise gelten. Auch Grund-, Start- und Blockiergebühren können die Kosten beeinflussen.

  • Versicherung: Die Beiträge hängen vom konkreten Modell, seinem Wert und dem gewählten Schutz ab. Ein E-Auto ist nicht automatisch günstiger versichert.

  • Wartung und Verschleiß: Ölwechsel und bestimmte Arbeiten am Verbrennungsmotor entfallen. Reifen, Bremsen, Fahrwerk, Inspektionen und Reparaturen verursachen aber weiterhin Kosten.

  • THG-Quote: Halterinnen und Halter reiner Elektroautos können die eingesparten Treibhausgasemissionen über die THG-Quote vermarkten. Die Auszahlung hängt vom Anbieter und den aktuellen Marktbedingungen ab.

  • Kfz-Steuer: Reine E-Autos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind bis zu zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035, von der Kfz-Steuer befreit.

Stromkosten einfach überschlagen


Ladestrombedarf je 100 km × Strompreis je kWh = Stromkosten je 100 km


Ein reines Rechenbeispiel: Bei 20 kWh je 100 Kilometer inklusive Ladeverlusten kosten 100 Kilometer bei angenommenen 0,35 Euro/kWh 7 Euro. Bei 0,60 Euro/kWh sind es 12 Euro. Für 15.000 Kilometer im Jahr ergibt das 1.050 beziehungsweise 1.800 Euro – ohne weitere Ladegebühren. Die Zahlen sind Annahmen, keine aktuellen Tarifangebote.

Für einen ersten Vergleich multiplizieren Sie den Stromverbrauch des E-Autos mit dem Preis pro Kilowattstunde. Stellen Sie die Kosten pro 100 Kilometer anschließend den Kraftstoffkosten eines vergleichbaren Verbrenners gegenüber.

Unser Tipp: Vergleichen Sie vor allem die laufenden Kosten, bei denen sich die Antriebsarten unterscheiden. Dazu zählen beim E-Auto insbesondere die mögliche Kfz-Steuerbefreiung, die THG-Quote und häufig geringere Wartungs- und Verschleißkosten.

Kfz-Steuer beim Elektroauto: Befreiung und Ermäßigung

Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2030 sind grundsätzlich für bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Die Befreiung endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2035. Je nach Erstzulassung kann die Steuerbefreiung deshalb kürzer als zehn Jahre ausfallen.

Auch beim Gebrauchtwagenkauf bleibt dieser Vorteil bestehen: Die verbleibende Steuerbefreiung gilt auch nach einem Halterwechsel für die neue Halterschaft. Die Frist beginnt nicht neu. Prüfen Sie deshalb die Erstzulassung und den Steuerbescheid des konkreten Fahrzeugs.

Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer für reine E-Pkw nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet; es gilt eine Ermäßigung von 50 Prozent. Plug-in-Hybride erhalten diese Elektroauto-Steuerbefreiung nicht. Bei ihnen richtet sich die Kfz-Steuer wie bei Verbrennern nach Hubraum und CO2-Ausstoß.

THG-Quote: Eine Prämie für Ihr Elektroauto

Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen. Halter*innen reiner batterieelektrischer Autos können anrechenbare Einsparungen über einen Dienstleister vermarkten lassen. Der ausgezahlte Erlös wird als THG-Prämie bezeichnet. Es handelt sich nicht um eine staatlich festgelegte Kaufprämie. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Für die Beantragung benötigen Sie in der Regel ein Foto oder einen Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I. Maßgeblich ist, wer dort als Halter*in eingetragen ist.

Vergleichen Sie Anbieter nicht nur nach der beworbenen Summe, sondern auch nach:

  • Auszahlung: Ist eine feste Prämie zugesichert oder hängt die Höhe vom Verkaufserlös ab?

  • Vertrag: Welche Laufzeit, Gebühren und Kündigungsbedingungen gelten?

  • Frist: Wann müssen die Unterlagen beim Anbieter vorliegen?

Nach aktueller Regelung muss die Einreichung beim Umweltbundesamt bis zum 15. November des jeweiligen Quotenjahres erfolgen. Anbieter können frühere Annahmefristen setzen. Beim Gebrauchtkauf sollten Sie klären, ob die Quote für das laufende Jahr bereits durch den Vorhalter beansprucht wurde. Wichtig: Die Prämienhöhe schwankt. Planen Sie keine garantierte jährliche Summe ein. Bei einem Fahrzeug im Privatvermögen ist die Auszahlung nach aktueller steuerlicher Einordnung nicht einkommensteuerpflichtig; im Betriebsvermögen gelten die allgemeinen steuerlichen Regeln.

Elektroauto als Dienstwagen: Steuern auf die Privatnutzung

Dürfen Sie einen Dienstwagen auch privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Bei der pauschalen Listenpreismethode wird dieser für reine Elektroautos unter bestimmten Voraussetzungen niedriger angesetzt als bei einem Verbrenner. Die Kfz-Steuerbefreiung und die Dienstwagenbesteuerung sind dabei zwei unterschiedliche Themen.

Für reine Elektrofahrzeuge, die vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2030 angeschafft werden, gilt bei einem Bruttolistenpreis bis einschließlich 100.000 Euro die sogenannte 0,25-Prozent-Regelung. Vereinfacht wird monatlich ein Viertel des üblichen Ein-Prozent-Werts für die Privatnutzung angesetzt. Oberhalb dieser Preisgrenze kommt bei begünstigten reinen E-Autos die 0,5-Prozent-Regelung zum Einsatz. Für ältere Anschaffungen gelten andere Preisgrenzen.

Entscheidend ist der ursprüngliche inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung – nicht ein rabattierter Kaufpreis oder der spätere Gebrauchtwagenpreis. Das ist besonders wichtig, wenn Sie ein gebrauchtes E-Auto als Dienstwagen nutzen möchten.

Unser Tipp: Vergleichen Sie Fahrzeuge mit ähnlichem Platzangebot und passender Reichweite. Bei Fragen zu Modellen aus dem Angebot der HUK Autowelt hilft Ihnen unser Verkaufsteam. Die individuelle Steuerberatung kann es jedoch nicht ersetzen.

Haltekosten und Vorteile sinnvoll zusammenrechnen

Erstellen Sie vor dem Kauf eine Jahresrechnung: Ladestrom, Versicherung, Wartung, Verschleiß und gegebenenfalls Kfz-Steuer ergeben Ihre laufenden Kosten. Ergänzen Sie für einen vollständigen Vergleich Wertverlust und Finanzierung. Eine mögliche THG-Prämie ziehen Sie nur in realistischer Höhe ab – am besten rechnen Sie zusätzlich eine Variante ohne Prämie.

Unser Tipp: Vergleichen Sie Fahrzeuge mit ähnlichem Platzangebot und passender Reichweite. Bei Fragen zu Modellen aus dem Angebot der HUK-Autowelt hilft Ihnen unser Verkaufsteam. Die individuelle Steuerberatung kann es jedoch nicht ersetzen.

Fazit: Mit der HUK-Autowelt den Fahrzeugwechsel planen

Ein E-Auto kann Ihnen bei den laufenden Kosten Vorteile bieten. Ob sich der Wechsel lohnt, entscheidet aber das Gesamtpaket aus Fahrzeugpreis, Ladebedingungen und Nutzung. Kfz-Steuerbefreiung, THG-Prämie und Dienstwagenvorteile sollten Sie deshalb passend zu Ihrer Situation prüfen – nicht als pauschale Spargarantie verstehen. Die HUK-Autowelt begleitet Sie bei der Suche nach Ihrem nächsten Gebrauchtwagen. Entdecken Sie unser Fahrzeugangebot und besprechen Sie mit unserem Verkaufsteam, welche verfügbaren Modelle zu Ihren Strecken, Ihrem Platzbedarf und Ihrem Budget passen.

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