Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
für das Onlineangebot www.huk-autowelt.de
1. Willkommen auf unserer Website
Vielen Dank für Ihren Besuch auf www.huk-autowelt.de. Wir möchten, dass unser Online-Angebot von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Voraussetzungen – bestmöglich genutzt werden kann. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie barrierefrei unsere Website gestaltet ist und welche weiteren Schritte geplant sind.
2. Überblick über unsere Leistungen und Seitenstruktur
Die Website www.huk-autowelt.de bietet Ihnen folgende digitale Services:
Informationen zum Ankauf und Verkauf Ihres Fahrzeugs
Online-Rechner für die Wertermittlung Ihres Fahrzeugs
Terminbuchung für eine offizielle Fahrzeugbewertung vor Ort
Kontaktaufnahme für den Erwerb eines Fahrzeugs
Die Navigation erfolgt über eine klassische Menüstruktur mit Kopf- und Fußzeilen sowie direkten Zugängen zu den Servicebereichen. Detailseiten liefern weiterführende Inhalte zu Leistungen und Terminoptionen.
3. Bedienung und Nutzungsweise
3.1 Navigieren auf der Website
Unsere Website lässt sich über Maus, Tastatur oder Touch bedienen. Interaktive Schaltflächen und Links führen gezielt zu den gewünschten Inhalten.
3.2 Online-Rechner für die Wertermittlung Ihres Fahrzeugs
Der Online-Rechner führt Sie Schritt für Schritt durch:
Eingabe Ihrer Fahrzeugdaten
Eingabe des optischen Zustands
Eingabe des technischen Zustands
Eingabe abschließender Informationen
Terminbuchung für die offizielle Fahrzeugbewertung vor Ort
Aufruf weiterer Detailseiten rund um das Thema AutoAnkauf
3.3 Shop für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge
Der Fahrzeug-Shop beinhaltet folgende Funktionen:
Auswahl, Filterung und Sortierung des Fahrzeugbestands
Detailseiten zu jedem Fahrzeug
Anfrage für jedes Fahrzeug per E-Mail oder Telefon
Eingabe der Kontaktinformationen für die Anfrage
Terminbuchung für die offizielle Fahrzeugbewertung vor Ort
Aufruf weiterer Detailseiten rund um das Thema AutoKauf
4. Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit
Da es sich bei www.huk-autowelt.de um ein kommerzielles Online-Angebot mit Buchungs- und ggf. Verkaufsfunktionen handelt, gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die zugrunde liegende EU-Richtlinie 2019/882. Unsere Website orientiert sich daher an den vier zentralen Prinzipien:
Erkennbarkeit:
Inhalte sind auch für assistive Technologien zugänglich
Nutzbarkeit:
Funktionen lassen sich auch mit Einschränkungen bedienen
Nachvollziehbarkeit:
Inhalte sind klar strukturiert und verständlich
Technische Stabilität:
Die Website funktioniert zuverlässig mit Hilfsmitteln
5. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Wir setzen folgende barrierefreie Techniken und Standards bereits um bzw. arbeiten ständig an deren Verbesserung:
Textalternativen für Bilder
Bedienbarkeit über Tastatursteuerung
Anpassungsfähiges Design für mobile Geräte
Lesbarkeit bei Textvergrößerung bleibt erhalten
Fehlermeldungen in Formularen erfolgen auch in Textform
HTML und CSS entsprechen gängigen Webstandards
Kompatibilität mit den meisten Screenreader-Systemen
Auf Wunsch kann für eine noch kontrastreichere Gestaltung zur besseren Lesbarkeit die bereitgestellte Funktion „Hoher Kontrast" im Header gewählt werden.
6. Überprüfung dieser Erklärung
Die Überprüfung der Einhaltung der Inhalte der Anforderungen beruht auf einer seit Januar 2025 kontinuierlich durchgeführten Selbstbewertung. Diese Erklärung wurde zuletzt am 06.05.2026 geprüft.
7. Ansprechpartner und Aufsichtsbehörde
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung haben, wenden Sie sich gern an uns:
HUK-COBURG Autowelt GmbH
E-Mail: info@huk-autowelt.de
Telefon: 0211 5423 2350
Aufsichtsbehörde:
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterliegt der behördlichen Marktüberwachung. Zuständig für die Überwachung ist nach § 20 BFSG grundsätzlich das jeweilige Bundesland. Die Bundesländer haben sich jedoch im Rahmen eines Staatsvertrags auf die Einrichtung einer gemeinsamen, zentralen Marktüberwachungsstelle verständigt:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) – Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft der Länder –
Die MLBF soll eine einheitliche Überwachung und Durchsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Deutschland sicherstellen. Die MLBF ist derzeit noch nicht formal errichtet, jedoch hat das Land Sachsen-Anhalt bereits eine vorläufige Kontaktmöglichkeit für die MLBF geschaffen:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Referat Behindertenpolitik / MLBF
Turmschanzenstraße 25 · 39114 Magdeburg